Qualitätsbezahlung Rohmilch
Die “Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung” regelt übergeordnet die gesamten Untersuchungen im Rahmen der Qualitätsbezahlung für Rohmilch.
- Fett-, Eiweiß-, Laktosegehalt
- Somatische Zellen (Zellzahl)
- Keimzahl
- Hemmstoffe
- Gefrierzahl
Diese Verordnung regelt ebenfalls die bezahlungsrelevanten Grenzwerte für Keim- und Zellzahl. Die Überschreitung der Gefrierzahl und den Nachweis von Hemmstoffen wird ebenso in der Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung bzw. in den AMA-Merkblättern geregelt.
Die Probenabholung und die Zustellung des Leergutes für die nächste Probenahme wird durch das Labor der LÄNDLE ANALYTIK organisiert und durchgeführt. Um eine optimale Qualität und Sicherheit der Proben zu gewährleisten, wird der Probentransport mit einem gekühlten Transporter durchgeführt.